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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Mag.a Hajnalka Berényi-Kiss („Heroines and Muses Portrait Photography“). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Als Vertragspartner gelten alle Verbraucher, die dem Fotografen im Sinne des §1 KSchG gegenüberstehen.

„Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Dateien, Print Art, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, usw.).

URHEBERRECHT

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu (§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG).

Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Anderweitige Nutzung ist explizit zu vereinbaren (Veröffentlichungsrechte usw.).

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags an den Auftraggeber über.

Der Besteller eines Bildes i.S. vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Der Fotograf vergibt keine unbearbeiteten Dateien. Eine Fremdbearbeitung der Bilder durch den Auftraggeber oder Dritten ist nicht zulässig.

HONORARE, EIGENTUMSVORBEHALT

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschal-angebot enthalten, ansonsten vom Auftraggeber zu tragen. Da Mag. Hajnalka Berényi-Kiss als Kleinunternehmer nach §6 UstG eingestuft ist, wird keine USt. in Rechnung gestellt.

Portraitsitzungen sind zur Terminfixierung im Vorhinein, spätestens aber 7 Tage vor dem Fotoshooting in bar oder per Banküberweisung zu begleichen. Sollte der Auftraggeber den Termin nicht einhalten können, so kann dieser einmal ohne zusätzliche Kosten verschoben werden. Beim zweiten Mal verfällt die Sitzungsgebühr. Digitale und Druckprodukte sind innerhalb von 7 Tagen nach Auswahl der Bilder zu bezahlen. Die Bearbeitung der Bilder erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang. Bei Präsentationsprodukten, z.B. Print Art, Wall Art, Fotobüchern (ausgenommen Geschenkgutscheine), ist eine volle Anzahlung zu entrichten. Bei Eventfotografie ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.

Soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind Honorare / Rechnungen spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungs-rechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Sitzungsgebüren werden daher nicht erstattet. Alle Verkäufe sind endgültig. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung oder Umtausch der Bilder und Druckprodukte.

HAFTUNG

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflicht-verletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahme-objekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative oder Digitalbilder nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

MITWIRKLUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 2 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

GEWÄHRLEISTUNG, LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR,

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierung des Auftrages (Absage des Schöötings, nicht Terminverschiebung) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% fällig und ist von ihm zu zahlen. Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet.

Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.

DATENSCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Ausführliche Informationen zu Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung: Impressum

NUTZUNGS- UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine Nutzung ist auf privaten Webseiten des Auftragsgebers ist in Verbindung mit der Text-Angabe „Foto: Hajnalka Berényi-Kiss” erlaubt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

Für mich (Mag.a Hajnalka Berényi-Kiss) ist es wichtig, meine Arbeit zu veröffentlichen, damit zukünftige Kunden sich von der Qualität und Kreativität meiner Arbeiten überzeugen können. Die Auftraggeber sind einverstanden, dass Mag.a Hajnalka Berényi-Kiss die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten/Social Media vornehmen darf.

Bei Events und Hochzeits-Reportagen: Die Auftraggeber werden auch die Gäste des Events / der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden.

VERWENDUNG VON BILDNISSEN ZU WERBEZWECKEN DES FOTOGRAFEN

Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. §78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. §1041 ABGB.

Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.

DIGITALE FOTOGRAFIE

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ

Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Mag. Hajnalka Berényi-Kiss erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch €250,- pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die AGB gelten ab dem 01.05.2023