Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Mag.a Hajnalka Berényi-Kiss („Heroines and Muses Portrait Photography“). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Als Vertragspartner gelten alle Verbraucher, die dem Fotografen im Sinne des §1 KSchG gegenüberstehen.
„Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Dateien, Print Art, Wall Art, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, usw.).
URHEBERRECHT
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu (§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG). Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Anderweitige Nutzung ist explizit zu vereinbaren (Veröffentlichungsrechte usw.). Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Wird eine über den privaten Gebrauch hinausgehende Nutzung vereinbart, erwirbt der Auftraggeber eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung nur für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Mangels anderer Vereinbarung gilt eine solche Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/Namensnennung (siehe unten) erfolgt.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
Bei jeder erlaubten Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) ist die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. der Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Foto: © Hajnalka Berényi-Kiss, Heroines & Muses Portrait Photography; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Dies gilt als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Der Fotograf vergibt keine unbearbeiteten Dateien. Jede Veränderung des Lichtbildes durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen; dies gilt nicht, wenn die Änderung nach dem dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
Im Fall einer Veröffentlichung sind dem Fotografen zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden; bei kostspieligen Produkten (z. B. Kunstbücher) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.
HONORARE, EIGENTUMSVORBEHALT
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten) sind in einem Pauschalangebot enthalten, ansonsten vom Auftraggeber zu tragen. Da Mag.a Hajnalka Berényi-Kiss als Kleinunternehmer nach §6 UstG eingestuft ist, wird keine USt. in Rechnung gestellt.
Portraitsitzungen sind zur Terminfixierung im Vorhinein per Banküberweisung, Kartenzahlung, oder in bar zu begleichen. Bei kurzfristigen Reservierungen muss die Zahlung spätestens zu 3 Tagen vor dem Potraitsitzung eingehen. Sollte der Auftraggeber den Termin nicht einhalten können, so kann dieser einmal ohne zusätzlichen Kosten verschoben werden. Beim zweiten Mal verfällt die Sitzungsgebühr.
Die Bezahlung für digitale und gedruckte Produkte erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach der Bildauswahl, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Ratenzahlung ist der ausstehende Betrag gemäß der Rechnung auszugleichen. Sowohl digitale als auch gedruckte Produkte werden erst nach vollständiger Zahlung geliefert.
Bei Präsentationsprodukten, z.B. Print Art, Wall Art, Fotobüchern (ausgenommen Geschenkgutscheine), ist eine volle Anzahlung zu entrichten. Bei Eventfotografie ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Die Bearbeitung der Bilder findet ausschliesslich nach dem Eingang der vollständigen Zahlung statt.
Soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind Honorare und Rechnungen spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder (sowohl digitale als auch gedruckte Produkte) Eigentum des Fotografen.
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Sitzungsgebüren werden nicht erstattet. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung oder Umtausch der Bilder und Druckprodukte.
HAFTUNG
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative oder Digitalbilder nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 2 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
GEWÄHRLEISTUNG, LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierung des Auftrages (Absage der Portraitsitzung, nicht Terminverschiebung) durch den Auftraggeber wird die Anzahlung für die Portraitsitzung einbehalten. Bei Stornierung von Eventfotografie wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% fällig und ist von Auftraggeber zu zahlen. Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet.
Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Ausführliche Informationen zu Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung: Datenschutz
NUTZUNGS- UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine Nutzung ist auf privaten Webseiten des Auftragsgebers ist in Verbindung mit der Text-Angabe „Foto: Hajnalka Berényi-Kiss” erlaubt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
Für mich (Mag.a Hajnalka Berényi-Kiss) ist es wichtig, meine Arbeit zu veröffentlichen, damit zukünftige Kunden sich von der Qualität und Kreativität meiner Arbeiten überzeugen können. Die Auftraggeber sind einverstanden, dass Mag.a Hajnalka Berényi-Kiss die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten/Social Media vornehmen darf.
Bei Events und Hochzeits-Reportagen: Die Auftraggeber werden auch die Gäste des Events / der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden.
VERWENDUNG VON BILDNISSEN ZU WERBEZWECKEN DES FOTOGRAFEN
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. §78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. §1041 ABGB.
Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.
DIGITALE FOTOGRAFIE
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ
Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Mag. Hajnalka Berényi-Kiss erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch €250,- pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche. Das Recht des Vertragspartners, bei Gericht eine Mäßigung dieser Vertragsstrafe gemäß §1336 ABGB zu beantragen, bleibt hiervon unberührt.
GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes gewährt wird.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Die AGB gelten ab dem 01.09.2026
